Fluglärmforum Süd Plattform der Gemeinden und Städte im Süd en des Flughafens Zürich
Zürich , 5. Februar 2010
Rechtliche Basis für Südanflüge unverändert lückenhaft Argumente liegen vor:
Fluglärmforum Süd gelangt ans Bundesgericht
Die Städte und Gemeinden des Fluglärmforums Süd ziehen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Süd anflug an die höchste Instanz weiter. Streitobjekt ist das vorläufige Betriebsreglement, welches heute die Basis der Südanflüge auf die Piste 34 bildet. „Es wäre falsch zu glauben, dass die Justiz im Land nichts bewirken kann.“ erklärt Richard Hirt, Präsident des Fluglärmforums Süd .
Wie aktuell der UBS-Kundendaten-Fall zeigt, kann eine oberste Rechtsinstanz sehr wohl eine Behörde und auch den Bundesrat in Schranken weisen. Konkret wurde in diesem Fall bekanntlich verfügt, dass die UBS-Kundendaten nicht an die USA ausgeliefert werden dürfen, weil dazu keine ausreichende rechtliche Basis besteht.
Die Frage der Rechtmässigkeit der Südanflüge beschäftigt die Instanzen im Land seit Jahren, ohne dass bis jetzt ein abschliessend rechtsgü ltiger Entscheid gefällt worden wäre. „Wer glaubt, dass die Zeit alle Wunden heilt, täuscht sich im Fall der Südanflüge", so Richard Hirt.
Über sechs Jahre Südanflüge machen Südanflüge nicht automatisch legal oder politisch akzeptiert. Vielmehr ist stossend, dass das Verfahren an sich so lange dauert. Der Weiterzug an das Bundesgericht erachtet das Fluglärmforum Süd als notwendig, nachdem die Begründung der Vorinstanz im Detail durchleuchtet worden ist.
Das Fluglärmforum Süd bringt insbesondere folgende Beschwerdepunkte vor:
• Das Bundesamt für Zivilluftfahrt war nicht berechtigt, die Südanflüge im Rahmen einer notrechtlichen Verfü gung anzuordnen. Notrecht spricht zum Beispiel der Bundesrat, der in dieser Thematik bis heute nie einen Entscheid gefällt hat.
• Die Anflüge über eines der dichtest besiedelten Gebiete der Schweiz widersprechen der gültigen Raumplanung und dem Umweltschutzgesetz.
• Die Genehmigung der Südanflüge soll entsprechend aufgehoben werden, dies unter Einräumung einer angemessenen Übergangsfrist für den Flughafen.
• Südanflüge sollen nur dann als zulässig erklärt werden, wenn aus betrieblichen oder meteorologischen Gründen keine andere geeignete Landepiste zur Verfügung steht.
2 • Die Zahl der Nachtflugbewegungen soll bei 5'000 plafoniert werden oder sonst auf geeignete Weise eingegrenzt werden. • Die flughafeneigenen Lärmindizes für Abflüge zur Nachtzeit sollen so ausgestaltet werden, dass nur noch Flugzeuge mit fortschrittlicher Triebwerkstechnologie sie erfü llen.
• Der Flughafen und das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollen gezwungen werden, eine lenkungswirksame Erhöhung der Umweltabgaben zu den begehrten Tagesrandstunden durchzusetzen.
Über das Fluglärmforum Süd
Das Fluglärmforum Süd ist die Plattform von 32 Gemeinden und Städten im Süd en des Flughafens Zürich. Es vertritt rund 300'000 Menschen in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Schwyz, die alle von den illegalen Südanflü gen betroffen sind. Mit der Stadt Zürich ist der Sden des Flughafens eines der dichtest besiedelten Gebiete in der Schweiz.
Das Fluglärmforum Süd setzt sich zum Ziel, mit allen politischen und rechtlichen Mitteln die widerrechtlichen und volkswirtschaftlich schädlichen Südanflüge zu stoppen.